Grundsätzlich kann man zunächst einmal jede Forderung in der Schweiz der Betreibung (Vollstreckung) zuführen. Dies ist vergleichbar mit...
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Lieber individuell als generell! Eine Anwaltsboutique ist eine kleinere Kanzlei, die von Experten auf ihrem Gebiet betrieben wird. Das heisst, wir bieten keine Rechtsberatung hinsichtlich aller Themen an, sondern nur in Teilgebieten, dafür dann aber hochspezialisiert und mit Herz und Verstand. Bei uns existiert eine direkte Beziehung zu unseren Mandanten, wir sind für Sie ansprechbar, obwohl wir die meisten Klienten aufgrund der Entfernung nicht persönlich kennenlernen. Wir arbeiten in zwei rechtlich selbständigen Kanzleien, in Konstanz am Bodensee in Deutschland und in Meilen bei Zürich in der Schweiz. Sie können mit Ihrem Anliegen über beide Kanzleistandorte Kontakt mit uns aufnehmen, auch, um erst einmal abzuklären, ob wir die Richtigen für Sie sind! Meistens gehen unsere Anwälte auch selber ans Telefon und Sie werden nicht über ein Sekretariat auf die lange Bank geschoben. Auch das ist uns wichtig und unterstreicht unseren Charakter als Rechtsanwaltsboutique.
Die Kanzlei Dr. Faßbender Rechtsanwälte hat eine langjährige Expertise in der Durchsetzung bereits titulierter (vollstreckbarer) ausländischer, insbesondere deutscher Ansprüche gegen Schuldner in der Schweiz. (Auch bekannt als Zwangsvollstreckung Schweiz oder teilweise als Beitreibung Schweiz.) Rechtsanwältin Faßbender konnte in über tausend Verfahren (Betreibungs- und Rechtsöffnungsverfahren) längst verloren geglaubte Ansprüche in der Schweiz gerichtlich und außergerichtlich durchsetzen.
Dr. Faßbender Rechtsanwälte ist eine Anwaltsboutique mit einer langjährigen Spezialisierung auf das nationale und internationale Projektgeschäft. Die Beratungsleistung umfasst die Angebotsbegleitung, die Risikoanalyse, sowie die Durchführung von Vertragsverhandlungen, auch von komplexen Verträgen jeder Art. In dem auf den Vertragsschluss folgenden Projektgeschäft unter- stützt Dr. Faßbender Rechtsanwälte Sie beim kommerziellen Vertragsmanagement, der Durch-setzung Ihrer Ansprüche und der Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche Dritter.
Als Business Coach und/oder Interim Manager mit seiner langjährigen Erfahrung als leitende Führungskraft, Rechtsabteilungsleiter, Ge- schäftsführer und Aufsichtsrat in einem welt- weit operierenden Konzern, berät Rechtsanwalt Dr. iur. Marcel Faßbender CEOs, Führungskräfte, Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Firmen bei individuellen Fragestellungen aus dem beruflichen Alltag oder auch bei der Neuorganisation ihrer Organisationsstruktur oder einzelner Abteilungen.
Zusätzlich bieten Rechtsanwältin Nicole-Denise Faßbender & Rechtsanwalt Dr. iur. Marcel Faßbender den kostensparenden und zielführ-enden Weg der Mediation als alternative Streit-beilegungsmethode an. Insbesondere klein- & mittelständische Unternehmen (KMUs) schätzen diese Methode, um schnelle und selbstbestim-mte Lösungen in vertaulichen Geschäftsangele-genheiten zu finden. Aber auch im privaten Be-reich (Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schule, Scheidung) bietet sich oftmals die Mediation zur Einigungsfindung an.
Im Laufe der Jahre haben wir uns für Sie besonders auf die Gebiete Vollstreckungen/Betreibungen in der Schweiz, Vertragsrecht, Business Coaching/Interim Management und Mediation spezialisiert.
Vollstreckungen/
Betreibungen in der Schweiz
Erfolgsquote bei solventen Schuldnern
Gütliche Vereinbarungen zur Vermeidung von kostspieligen Gerichtsverfahren
Stunden offenes Ohr für unsere Mandanten
Rechtsanwalt, Mediator & (Business-) Coach
Dr. iur Marcel Faßbender hat über 15 Jahre Erfahrung als Rechtsabteilungsleiter eines weltweit operierenden Kon-zerns, der im Infrastruktur-bereich Großprojekte umsetzt. Seit über 20 Jahren ist er zudem als Rechtsanwalt aktiv.
Rechtsanwältin. & Mediatorin
Nicole-Denise Faßbender ist seit über 20 Jahren Rechtsanwältin und arbeitet in eigenen Kanzleien, die sie aktuell in Meilen bei Zürich und Konstanz zusammen mit ihrem Ehemann, Rechtsanwalt Dr. iur. Marcel Faßbender betreibt.
Grundsätzlich kann man zunächst einmal jede Forderung in der Schweiz der Betreibung (Vollstreckung) zuführen. Dies ist vergleichbar mit...
Dies regelt das IPRG (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht), dort die Art. 166 ff. Seit dem 01.01.2019 gibt es für die Praxis tiefgreifende Veränderungen und Erleichterungen...
Es ist überraschend wie häufig uns Mandanten beauftragen, die Verträge unterzeichnen, ohne sich jemals über deren Inhalt genauere Gedanken gemacht zu machen. Verträge werden oftmals behandelt, wie das Kleingedruckte, das man ja sowieso nicht ändern kann...