Dr. Fassbender Rechtsanwälte | Zwangsvollstreckung Schweiz

Vertragsfragen nicht
erst klären, wenn es
zum Streit kommt

Vertragsfragen nicht erst klären, wenn es zum Streit kommt.

Es ist überraschend wie häufig uns Mandanten beauftragen, die Verträge unterzeichnen, ohne sich jemals über deren Inhalt genauere Gedanken gemacht zu machen. 

Verträge werden oftmals behandelt, wie das Kleingedruckte, das man ja sowieso nicht ändern kann. Dies stimmt sogar manchmal, aber dennoch ist es wichtig, zu verstehen in welche Verpflichtungen man sich begibt und noch viel wichtiger, wenn man auf Auftraggeberseite steht, welche Leistungen man für die Zahlungen, zu denen man sich verpflichtet, erwarten kann. Diese sind oftmals sehr unzureichend definiert und sogar Ross und Reiter sind manchmal unklar. 

Was jedoch beinahe immer klar ist, ist welche Zahlung geschuldet wird. Viele empfinden das Vertragswerk als mühsame Last. Schließlich will man ja nur so schnell wie möglich die Leistungen in Anspruch nehmen können und Vertrauen ist wichtig. Das stimmt. Ohne Vertrauen, gibt es keine guten Geschäftsbeziehungen. Aber dennoch ist es noch mühsamer, erst im Streitfall festzustellen, dass zwei Seiten bei Vertragsschluss nicht dieselben Leistungen im Auge hatten. Dann den mühsamen und zumeist kostspieligen Weg vor die Gerichte zu beschreiten und sich vom Anwalt anhören zu müssen, dass der Vertrag leider so undeutlich ist, dass das Prozessrisiko überwiegt, ist schmerzhaft. Aber auch für Dienstleister und Werkunternehmer ist es wichtig, klar zu formulieren, wo die Grenzen des Geschuldeten und unwägbarer Hoffnungen verlaufen. Glauben Sie uns – dies kommt häufiger vor, als man denkt und niemand will hören, dass die eigenen Vorstellungen gar nicht Teil des Vertrages waren. 

Es ist konkretes Erwartungsmanagement erforderlich und dieses wehrt im Vorfeld ungerechtfertigte Prozesse mit höherer Wahrscheinlichkeit ab. Bei Verträgen, die über das übliche Tagesgeschehen hinausgehen, sollten Sie also besser früher als später kontrollieren lassen, ob das, wozu Sie im Vertrag sich vereinbaren wollen, überhaupt Gegenstand des Vertrages ist. Dies ist ein win-win für beide Seiten, bei dem wir Sie gerne unterstützen wollen. Viel lieber als in einem undankbaren Gerichtsprozess, der meistens für beide Seiten nur mit Nachteilen verbunden ist. 

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