29 Dez Löschung im Betreibungsregister
Das Einsichtsrecht Dritter in das Betreibungsregister für Betreibung Schweiz erlischt 5 Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens. Über Vorfälle, die mehr als 5 Jahre zurückliegen, wird Dritten keine Auskunft mehr erteilt. Auf der anderen Seite erscheinen während dieser 5-Jahresfrist auch bezahlte (durch Ausgleich der Forderung beendete)...