Wenn Sie uns beauftragen wollen kontaktieren Sie uns gerne per Email oder Telefon. Wir erstellen Ihnen eine kostenlose Kostenschätzung und bereiten Ihnen individuell die für uns notwendige Anwaltsvollmacht, sowie die Gebührenvereinbarung vor.
In jedem Fall benötigen wir zur Einleitung der Betreibung:
Wie unter „Informationen” erläutert, besteht die Möglichkeit, einen Auszug aus dem Betreibungsregister über den Schuldner über die letzten drei Jahre einzuholen. Dieser läßt erkennen, ob in diesem Zeitraum Pfändungen gegen den Schuldner angestrengt wurden und ob diese Forderungen befriedigt werden konnten oder der Schuldner evt. bereits überschuldet ist.
Sollten Sie uns damit beauftragen, einen derartigen Auszug einzuholen und für Sie auszuwerten, berechnen wir dafür pauschal 200,- EURO bzw. 200,- CHF jeweils zzgl. der Registergebühren (ca. 20,- CHF).